e-Rezept

Informationen zum Thema e-Rezept

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend. Für Patientinnen und Patienten bedeutet die Umstellung mehr Komfort und weniger Wege in die Arztpraxis. Vor allem durch die einfache Einlösung bei der Apotheke über drei Möglichkeiten: Einlösung per eGK, App oder mit dem Papierausdruck.

Das erleichtert auch den Praxisalltag: Händische Unterschriften und Wege entfallen, Folgerezepte können ohne erneuten Patientenbesuch ausgestellt werden. Das Medikamentenmanagement ist verbessert, und auch den Apotheken erleichtert das Einlösen mit der eGK den Arbeitsalltag.

Versicherte können das E-Rezept vor Ort in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen.

Weitere Informationen zum E-Rezept erhalten Sie in diesem Video

Das E-Rezept kann von den Patientinnen und Patienten über verschiedene Wege genutzt werden:

Patientinnen und Patienten können das E-Rezept einfach mit ihrer Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Dazu müssen sie ihre eGK in der Apotheke nur in das Kartenterminal stecken.

Das E-Rezept kann per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App verwaltet und an die gewünschte Apotheke gesendet werden.

Die für die Einlösung des E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten können als Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt werden.

Für die Nutzung der sicheren E-Rezept App benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-PIN, die sie bei ihrer Krankenkasse erhalten.

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Das E-Rezept auch ohne Smartphone

Fragen Sie nach einem Ausdruck

Das Rezept kann wie gewohnt in der Praxis ausgedruckt werden – nur nicht mehr als „Rosa Zettel“.

Der Ausdruck beinhaltet alle wichtigen Informationen zu Ihrer Verordnung und Rezeptcodes mit den Zugangsinformationen zu Ihrem Rezept.

Der Ausdruck wird digital unterzeichnet, ist also auch ohne händische Unterschrift gültig.

In der Apotheke wird der Rezeptcode für ein oder mehrere Medikamente gescannt und Sie können diese direkt mitnehmen oder bestellen.
Quelle:www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de